Diese AGB gelten für sämtliche Bildungsangebote von Quakkomm. Trägerin von Quakkomm ist die punktgenau Kommunikation GmbH.
Gerichtsstand ist Luzern. Für Kunden aus Deutschland gilt ebenfalls das Schweizer Recht.
Die Anmeldung erfolgt über das Onlineformular auf der Website von Quakkomm, per Mail oder telefonisch. Die Informationen zur Durchführung sowie die Voraussetzungen oder Zulassungsbedingungen sind in der jeweiligen Ausschreibung vermerkt oder können bei der Schulleitung angefragt werden. Quakkomm legt die minimale und maximale Teilnehmerzahl pro Kurs, Workshop und Lehrgang fest und vergibt die Plätze in der Reihenfolge, in der die Anmeldungen eintreffen. Wird die minimale Teilnehmerzahl bis Kurs- oder Lehrgangsbeginn nicht erreicht, kann Quakkomm das entsprechende Bildungsangebot absagen. In diesem Fall werden sämtliche bereits bezahlte Kosten zurückerstattet und es können keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Wird die maximale Teilnehmerzahl überschritten, können keine weiteren Anmeldungen berücksichtigt werden.
Quakkomm behält sich das Recht vor, nur Teil 1 oder Teil 2 des Lehrgangs durchzuführen.
Wird die Mindestanzahl an Teilnehmenden für den Teil 1 (Korrektorat) nicht erreicht, kann Quakkomm nur Teil 2 (Lektorat) durchführen. Teilnahmeberechtigt ist, wer bereits über Korrektoratskenntnisse verfügt und schon eine Weiterbildung in diesem Bereich (zum Beispiel eidg. Fachausweis Korrigieren oder Ähnliches) abgeschlossen hat (siehe Kursausschreibung). Eine Durchführung von Teil 1 zu einem späteren Zeitpunkt wird nicht garantiert.
Wird die Mindestanzahl an Teilnehmenden für den Teil 2 (Lektorat) nicht erreicht, wird nur Teil 1 (Korrektorat) durchgeführt. Teilnehmende von Teil 1 dürfen aber später jederzeit Teil 2 besuchen, ohne Teil 1 nochmals absolvieren zu müssen. Eine Durchführung von Teil 2 zu einem späteren Zeitpunkt wird nicht garantiert.
Die Anmeldung ist verbindlich. Für Abmeldungen gilt Folgendes:
In unvorhersehbaren Ausnahmefällen kann Quakkomm nach eigenem Ermessen eine individuelle Lösung mit der oder dem Teilnehmenden vereinbaren.
Die Anmeldung ist verbindlich. Für Abmeldungen gilt Folgendes:
In unvorhersehbaren Ausnahmefällen kann Quakkomm nach eigenem Ermessen eine individuelle Lösung mit der oder dem Teilnehmenden vereinbaren.
Rechnungen für Kurse, Workshops, Lehrgänge, Prüfungen und Diplomarbeiten sind, sofern auf der Rechnung nichts anderes vermerkt ist, innerhalb von 30 Tagen ohne Abzüge zu bezahlen. Erfolgt die Anmeldung weniger als 30 Tage im Voraus, muss die Rechnung vor Kurs-, Workshop- oder Lehrgangsbeginn sowie vor Stattfinden der Prüfung oder Schreiben der Diplomarbeit ohne Abzüge beglichen werden. Wird eine Rechnung nicht innerhalb der festgelegten Frist beglichen, kann Quakkomm die zahlungspflichtige Person vom Kurs, Workshop, Lehrgang oder von der Prüfung ausschliessen. Ratenzahlungen müssen gesondert und schriftlich vereinbart werden.
Sofern nichts anderes erwähnt wird oder keine gesetzliche Ausnahme vorliegt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Nettopreise in Schweizer Franken, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Quakkomm behält sich vor, Preisänderungen an den Bildungsangeboten vorzunehmen.
Quakkomm behält sich das Recht vor, den Präsenzunterricht in Onlineunterricht umzuwandeln, wenn wichtige Gründe dafürsprechen. In diesem Fall bleibt die Anmeldung verbindlich und es können keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.
Der Onlineunterricht wird nicht aufgezeichnet. Sofern alle Teilnehmenden sowie der Dozent zustimmen, kann der Unterricht aufgenommen werden. Der Dozent ist jedoch nicht dazu verpflichtet, den Unterricht aufzuzeichnen. Die Aufnahme darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
Quakkomm behält sich das Recht vor, Unterrichtspläne, Unterrichtsinhalte, Termine sowie Dozierende kurzfristig zu ändern, wenn wichtige Gründe dafürsprechen. In diesem Fall bleibt die Anmeldung verbindlich und es können keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.
Die Dozierenden gestalten den Unterricht nach bestem Wissen und in aller Gründlichkeit. Die Umsetzung des Gelernten ist jedoch Sache der Teilnehmenden. Quakkomm gibt keine Erfolgsgarantie.
Quakkomm schliesst die Haftung für Schäden aller Art aus. Das Benutzen der Räume erfolgt auf eigene Gefahr und für den Diebstahl oder Verlust von Gegenständen kann Quakkomm nicht haftbar gemacht werden. Versicherung ist Sache der Teilnehmenden.
Wenn es für ein Bildungsangebot von Quakkomm ein Prüfungsreglement gibt, ist dieses verbindlich.
Sowohl Teil 1 als auch Teil 2 des Lehrgangs gelten als bestanden, wenn die Anwesenheitspflicht von 80 Prozent pro Teil erfüllt ist und wenn die Note der Prüfung respektive der Diplomarbeit mindestens 4,0 beträgt (nach Schweizer Notensystem). Für beide Teile wird bei Bestehen jeweils ein Diplom ausgestellt. Eine Prüfungspflicht besteht nicht. Wenn du je 80 Prozent des Unterrichts von beiden Teilen besucht hast, jedoch keine Prüfung absolvierst respektive keine Diplomarbeit schreibst, stellen wir dir eine Teilnahmebestätigung aus.
Wer die Prüfung am Ende von Teil 1 (Korrektorat) nicht besteht, darf trotzdem Teil 2 (Lektorat) besuchen und auch die Diplomarbeit für Teil 2 einreichen. Da Teil 1 die Grundlage für Teil 2 ist, wird das Diplom für Teil 2 jedoch erst ausgestellt, wenn auch Teil 1 bestanden wurde.
Die Prüfung von Teil 1 kann beim Stattfinden der nächsten regulären Prüfungen wiederholt werden. Sie kann maximal zweimal wiederholt werden und bei jeder Wiederholung wird die Prüfungsgebühr erneut fällig. Da Quakkomm das Durchführen des nächsten Lehrgangs nicht garantieren kann, gibt es auch keine Garantie für das Wiederholen der Prüfung. Das Wiederholen der Prüfung berechtigt nicht zum erneuten Besuchen des Unterrichts oder zur Unterstützung durch einen Dozenten. Es ist Aufgabe der Teilnehmenden, sich mithilfe der Unterlagen das Wissen für die Prüfungswiederholung anzueignen.
Die Diplomarbeit von Teil 2 kann bei Nichtbestehen zwei weitere Male eingereicht werden. Zwischen dem letzten und dem erneuten Einreichen müssen drei Monate liegen. Für jedes erneute Einreichen wird wieder die Prüfungsgebühr fällig. Das Wiederholen der Diplomarbeit berechtigt nicht zum erneuten Besuchen des Unterrichts, jedoch zum Erhalt der zwei Lektionen Unterstützung durch einen Dozenten.
Prüfungseinsicht ist nur möglich bei Nichtbestehen der Diplomprüfung respektive Diplomarbeit. Bei Bestehen wird keine Prüfungseinsicht gewährt. Die Prüfungseinsicht muss nach Erhalt des Bescheids innerhalb von 14 Tagen schriftlich per E-Mail beantragt werden. Die oder der Lehrgangsteilnehmende darf für die Prüfungseinsicht maximal eine Begleitperson mitnehmen. Es handelt sich ausserdem um eine einmalige Prüfungseinsicht, die nicht wiederholt wird und über deren Zeitpunkt sowie Ort die Schulleitung von Quakkomm bestimmt.
Für Kurse und Workshops werden keine Zertifikate/Diplome ausgestellt. Auf Wunsch erhalten die Kursteilnehmenden eine Teilnahmebestätigung.
Die Quakkommunity-Mitgliedschaft dauert ab der Bestätigung durch Quakkomm ein Jahr. Die Mitgliedschaft wird nicht automatisch verlängert. Sie kann per Mail oder über das Kontaktformular auf der Website neu abgeschlossen werden. Es gilt der auf der Website aufgeführte Mitgliederbeitrag.
Teilnehmende sind ab Start (erster Schultag) des Lehrgangs Korrigieren/Lektorieren bis ein Jahr nach Lehrgangsende (letzter Schultag) automatisch Quakkommunity-Mitglied. Die Mitgliedschaft wird nicht automatisch verlängert. Sie kann per Mail oder über das Kontaktformular auf der Website neu abgeschlossen werden. Es gilt der auf der Website aufgeführte Mitgliederbeitrag.
Teilnehmende, die nur einen Teil des Lehrgangs Korrigieren/Lektorieren besuchen (Teil 1, Korrigieren, oder Teil 2, Lektorieren) sind ab Start dieses Teils (erster Schultag) bis ein halbes Jahr nach Ende dieses Teils (letzter Schultag) automatisch Quakkommunity-Mitglied. Die Mitgliedschaft wird nicht automatisch verlängert. Sie kann per Mail oder über das Kontaktformular auf der Website neu abgeschlossen werden. Es gilt der auf der Website aufgeführte Mitgliederbeitrag.
Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung können nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung von Quakkomm auf eine Drittperson übertragen werden.
Sollten einzelne Bestimmungen in den AGB unwirksam oder unvollständig sein oder sollte die Erfüllung unmöglich werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt. In diesem Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, umgehend die unwirksame Bestimmung durch eine zulässige wirksame Bestimmung zu ersetzen. Diese muss der ursprünglichen Absicht möglichst nahe kommen.